© Copyright Ìîñêâà 2001 Nikitin K. Andrey All rights reserved E-mail: anikitin@aha.ru wigo@orc.ru
Oesterreich-Ungarn,
Deutschland und Russland (das Ende XIX Jh. - 1918):
Die vergleichende Analyse der politischen Systeme Russlands, Deutschlands und Oestrreich-Ungarns an der Jahrhundertswende XIX-XX und in der Periode bis 1918 laesst eine ganze Reihe von wissenschaftlichen Problemen aufzufassen und die Wege ihrer Loesung zu entwerfen. In den genannten Laendern, die in der betrachtenden Periode monarchistische Staaten waren, vollzogen sich wesentliche Veraenderungen wie im staatlichen Aufbau, als auch von Gesichtspunkt der Einteilung der realen Macht. Die politischen Systeme dieser Laender auf paradoxer Weise verbinden anscheinend vollkommen ungleichartige Elemente, entdecken das Vorhandensein der widerspruechlichen Tendenzen in der eigenen Entwicklung. Absolutistische Regime in Oesterreich-Ungarn ab 1861, in vereinigtem Deutschland ab 1871, und in Russland ab 1906, erklaeren die Absage von der autokratischen Regierung und schaffen die Bedingungen fuer mehr oder weniger sequentiellen Komstitutionalismus. Zum wichtigsten Symbol des begangenen Umbruches wird die Taetigkeit in diesen Laendern der Parlamente, die zum wichtigsten Faktor des politischen Lebens werden. Andererseits, setzen die Monarchien Romanoffs, Hohenzollerns und Habsburgers fort, den geaeusserten autoritaeren Charakter aufzubewahren. Alle Versuche der Parlamente wesentlich den Bereich der eigenen Vollmaechte und des realen politischen Einflusses auszudehnen waren wenig erfolgreich. Den Parlamentariern gelang es nicht, die Kontrolle ueber der Formierung der Regierung und der Festsetzung seines Hauptes festzustellen und gesetzgebend zu fixieren. Die Parlamentarisierung der Monarchie in diesen Laendern hat sich unvollendet in gewissem Grad erwiesen. In der historischen Literatur existiert die verbreitete Meinung darueber, dass zwar die innere Unfaehigkeit zur Transformation der monarchistischen Regime in bedeutendem Ausmass dazu gefuehrt hat, dass hier die Entwicklung nicht den Weg der fliessenden Evolution in der Richtung der Verbindung der Monarchie und der Parlamentsordnung, wie in Grossbritannien, sondern den Weg der Zerstoerung der monarchistischen Regime begangen hat. Wobei die Historiker wie die, wer das bestimmte Evolutionspotential dieser Regime anerkennt, als auch die, wer es verneint, fallen darin zusammen, dass Unvollkommenheit des Prozesses der Parlamentarisierung im Rahmen der Monarchie zur wesentlichen Quelle der sozialen Instabilitaet und Konflikte gewordern ist, in grossem Ausmass auf Unreife der Demokratie eingewirkt hat und die Feststellung der totalitaeren Regime in Deutschland und Russland vorherbestimmt hat. Das Potential der Transformation der Monarchien in Russland, Deutschland und Oesterreich-Ungarn bleibt ein wenig erforschtes Thema. Die gleichartige Situation ist auch fuer Russland kennzeichnend, wo das Vorherrschen der marxistischen Methodologie der Geschichte auf viele Jahrzehnte ein negatives Verhaeltnis zur Monarchie als sozialem Institut, als auch zur auslaendischen Historiographie bestimmt hat. Die russische Emigration und die auslaendischen Forscher waren in gleichartigen Forschungen durch das Defizit von Archivalien aus der russischen Geschichte dieser Periode beschraenkt, da die Benutzung der Dokumente aus den Archiven UdSSR fuer sie entweder ganz unmoeglich oder unter Umstaenden der Existenz "des eisernen Vorhanges" stark erschwert war. Daraufhin wurden das bezeichnete Problem sowie die Persoenlichkeiten der Monarche - Nikolauses II, Wilhelms II und Franz Josefs - als aktiver Politiker in viel groesserem Ausmass zum Gegenstand des nicht tiefen Interesses von Belletristen als zum Thema von ernsten Forschungen. Mit der Frage des Transformationspotentials der Monarchien in Russland, Deutschland und Oesterreich-Ungarn ist das mehr allgemeine Problem des Verhaeltnisses von Innen- und Aussenfaktoren, die zum Scheitern der Monarchien gefuehrt und den Anfang der Periode der sozialen Instabilitaet und der totalitaeren Diktaturen verursacht haben. Das Scheitern der Monarchien und der politisch mit ihnen verbundenen Systeme war mit der Niederlage der Laender im Ersten Weltkrieg uebereinstimmt, wie im Falle mit Deutschland und Oesterreich-Ungarn, oder war auch mit der Steigerung der Militaerschwierigkeiten in der Schlussphase des Krieges, wie es im Fall Russlands war, verbunden. Doch bleibt Diskussionsfrage darueber, was in groesserem Ausmass die Absage von der Monarchie und des politisch mit ihr verbundenen Systems in den betrachtenden Laendern - die Militaerschwierigkeiten, die Niederlage im Krieg oder volle Ausschoepfung von Transformationsmöglichkeiten der Monarchie vorherbestimmt hat? Dieses Problem erwirbt die eigenartige Bedeutung im Kontext der Analyse der Chancen der Evolutionsalternative zum Totalitarismus. Typologisierung aehnlicher Transformationsprozesse in politischen Systemen Russlands, Deutschlands und Oesterreich-Ungarns in der genannten Periode laesst zu, die Annahme darueber zu machen, dass fuer diese Staaten auf der bestimmten Etappe ihrer Geschichte gemeinsame Gesetzmaessigkeiten der Entwicklung kennzeichnend waren. Die vergleichende Analyse der politischen Systeme oeffnet die Perspektive einer spektralen komparativen Forschung dieser Laender. Bei allen Unterschieden demonstrieren Russland, Deutschland und Oesterrich-Ungarn in dieser Periode eine gewisse Aehnlichkeit der sozialen und politischen Struktur, der Formen und der Organisationen des oekonomischen Lebens, der politischen und geistigen Traditionen - die starken monarchistischen und autoritaeren Traditionen in der politischen Kultur, die Sozialdemokratie, der Einfluss der deutschen klassischen und neuen Philosophie sowie des Marxismus auf politische und rechtliche Theorien und Praxis; die christliche Religion ungeachtet aller Unterschiede zwischen Orthodoxie, Katholizismus und Protestantismus. Die Moeglichkeit des gleichartigen Vergleiches verstaerken auch die Angaben ueber einen bemerkenswerten Progress in der Entwicklung Russlands, der sich am meisten ausdrucksvoll im Laufe von mit 1890 bis 1913 bezeichnet hat[1]. In diesem Zusammenhang ist es am Beispiel Russlands, Deutschlands und Oesterreich-Ungarns in der genannten Periode zweckmaessig, die Frage ueber "nachholende" Art der Entwicklung im Rahmen der europaeisch-nordamerikanischen Zivilisation zu untersuchen. An der Spitze der gegebenen Gruppe der Laender war Deutschland, hinter ihr folgten Oestereich-Ungarn und Russland. Wobei ist fuer die Historiographie, in der Regel, die Gegenueberstellung von Deutschland und Oesterriech-Ungarn, einschliesslich ihrer politischen Systeme, den mehr entwickelten westlichen, vor allem den europaeischen Laendern - England und Frankreich kennzeichnend[2], und die vergleichenden Forschungen mit dem Heranziehen des russischen Materials sind sehr unzahlreich und beruehren viele wesentliche Aspekte gar nicht. Man braucht die Wechselbeziehung der Transformation des politischen Systems unter Umstaenden der autoritaeren Monarchie und der Beduerfnisse der Modernisierung, sowie der mit ihr verbundenen Notwendigkeit der Regelung der sozialen Beziehungen praeziser Weise zu verfolgen. Die gleichartige Forschung laesst zu, zur genaueren Einschaetzung der Distanz zwischen Russland und dem Westen von Gesichtspunkt der sozialoekonomischen und politischen Entwicklung zu gelangen. Das schafft neue Moeglichkeiten der korrekten Stellung zum Problem der „Rueckstaendigkeit" Russlands, das ungeachtet der umfangreichen Literatur und die einstige Forschungstradition eine befriedigende Loesung kaum bekommen hat[3]. Eine der wichtigsten Richtungen der vergleichenden Analyse der politischen Systeme der betrachteten Laender ist die Forschung der Taetigkeit der Parlamente unter Umstaenden der autoritaeren Monarchie. Es trifft nicht nur die Versuche und die Stufen der Parlamentarisierung des Systems, sonden auch den realen Einfluss der Parlamente wie auf den gesetzgebenden Prozess, als auch auf die Formierung der Innen - und Aussenpolitik, die oeffentliche Meinung, die soziale, politische, oekonomische und kulturelle Entwicklung des Landes zu. Ein wesentlicher Aspekt ist die Rolle der Parlamente in der Umwandlung der Politik im Bereich der Massenaktivitaet der Bevoelkerung in diesem Zusammenhang. Die gleichartige vergleichende Forschung, besonders in bezug auf Oesterreich-Ungarn, laesst in neum Blickfeld zu, die Frage ueber die Wechselbeziehung der Transformation des politischen Systems der autoritaeren Monarchie und der Entwicklung der internationalen Beziehungen im Habsburger Imperium, einschliesslich des korrekten Verhaeltnises zwischen den militaeren, sozialen und nationalen Faktoren im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch wie des Imperiums, als auch der Monarchie zu stellen. Dieser Aspekt, obwohl auch in geringerem Ausmass, trifft auch Russland und Deutschland zu, derer nationale Gruppen zum Teil spaeter zu Buergern anderer Staaten geworden sind. In bezug auf Deutschland geht die Rede ueber die Franzosen Elsasses und Lothringens, ueber die Polen im deutschen Teil Polens. Im Falle Russlands waren das wieder die Polen sowie die Finnen und die Voelker der baltischen Laender. Deshalb wird die vergleichende Analyse der Formierung der nationalen Politik und der Stelle der nationalen Probleme im politischen Leben der drei Reiche unter Umstaenden der Veraenderungen im politischen System ausserordentlich fruchtbar vom Gesichtspunkt der Einschaetzung ihrer Evolutionsmoeglichkeiten, des Gemeinsamen und Eigenartigen in ihrer Entwicklung. Die Rolle des Verbindungsgliedes spielt "die polnische Frage ", da, wie bekannt, nach der Teilung Polens seine Bevoelkerung unter den Untertanen Russlands, Deutschlands und Oesterreich-Ungarns weiter existierte. Das begangene Thema ist mit mehr allgemeinen Problemen der nationalen Identitaet, der gegenseitigen Vorstellungen der Voelker in Vergangenhiet und Gegenwart, der Dynamik der Suche nach optimalen Loesungen politischer, sozialer, internationaler und interkonfessionaler Konflikte, den Problemen der industriellen und landwirtschaftlichen Entwicklung, den Suchen nach den adaequaten Wege des Aufbaus des rechtlichen Staates, der Entwicklung der buergerlichen Gesellschaft, der Demokratie und der Sozialmarktwirtschaft eng verbunden. Der vorliegende Artikel beansprucht die Loesung aller aufgefassten Probleme und der Fragen nicht. Er ist mehr ein Antrag auf eine genaue und ausfuehrliche vergleichende Forschung drei staatlich-politischer Systeme und ihrer Einbindung in die gemeinsamen Gesetzmaessigkeiten der russischen, deutschen, oesterreichischen und europaeischen Geschichte. Unten wird die Rede ueber jene Aspekte der Verfassungs- und politischen Geschichte der genannten Laender gehen, die die Korrektheit der gleichartigen Problemstellung bestaetigen. Der staatliche Aufbau Russlands, Deutschlands und Oesterreich-Ungarns demonstriert zur genannten Zeit einen grossen Grad der Aehnlichkeit. Die Kaisers und der Zar verfuegten ueber das Recht der Festsetzung und des Abschieds der Glieder des Kabinettes und seines Hauptes. Die ganze Gesetzgebung, die die Familie des Monarchen zutraf, wurde zum Ausnahmekompetenzbereich des Monarches selbst. Zu seinen Praerogativen gehoerten auch die Formierung und die Genehmigung des Militaerbudgets. Der Monarch bestimmte die Richtungen der Innen und Aussenpolitik. Er verfuegte ueber das Vetorecht im gesetzgebenden Prozess. Der Monarch war der vorfristigen Aufloesung der Kammer der Abgeordneten auch berechtigt, es sollten aber die neuen Wahlen gleichzeitig ernannt werden. Das Parlament in den betrachteten Laendern bestand aus zwei Kammern - dem Oberhaus und der Kammer der Abgeordneten, zu deren Kompetenzbereich die gesetzgebende Taetigkeit und die Formierung des Budgets gehoerten. In Deutschland bestand das Parlament aus Reichsrat - dem Oberhaus und Reichstag - dem Unterhaus. Deutscher Reichsrat war eine Repraesentation der einzelnen Laender. In Oesterreich-Ungarn hiess das Parlament insgesamt - Reichsrat, dessen Oberhaus - "Herrenhaus" und Unterhaus - die Kammer der Abgeordneten (das Abgeordnetenhaus) hiess. Das Herrenhaus bestand aus Vertretern der regierenden Dynastie, aus Erb- und Nicht-Erbmitglieder, die vom Kaiser aus der Aristokratie, dem Baemtentum, der Geistlichkeit und den staendisch-beruflichen Korporationen ernannt waren. Das Oberhaus im Russischen Imperium - wurde der Staatliche Rat (das Unterhaus - die Staatsduma) auch aus den Vertretern der Aristokratie, der hoechsten Buerokratie, der staendisch-beruflichen Korporationen gebildet. Doch bestand dieses Organ nur teilweise aus den vom Zaren ernannten Mitgliedern. Auf den ersten Blick waren die Daseinsbedingung der Parlamente und vor allem Dingen das System der Abgeordnetewahlen in die Unterhaeuser der Parlamente von Deutschland und Oesterreich-Ungarn, einerseits, und Russland, andrerseits, all zu verschieden. In Deutschland waren die Reichstagswahlen allgemein (aber nur maennisch), gerade, gleich und geheim - noch ab 1871. In Oesterrich-Ungarn fand die Einleitung des allgemeinen, geraden und geheimen Wahlrechtes fuer Männer im Januar 1907 statt, wobei nur auf dem Territorium von Zisleithanien, das aussschliesslich unter Kontrolle von Wien und nicht von Budapest war. Im ungarischen Teil des Imperiumes existierte das alte, aeusserst konservative in sozialer und nationaler Beziehung Kurienwahlsystem ins Gebietsparlament aufbewahrt. Ausserdem und auch im oesterreichischen Teil des Imperiumes die Wahlen nicht gleich. Das Wahlsystem war auf solche Weise geschaffen, um im Parlament starke Positionen der Oetsterreicher zu sichern und den Einfluss auf seine Taetigkeit der Vertreter anderer Nationalitaeten zu begrenzen. Dennoch stellt die gegenwaertige oesterreichische Historiographie diese Tatsache als den wichtigsten Markstein in der Umwandlung des oestrerreichisch-ungarischen Parlaments aus einer "Interessenvertretung" in eine "Volksvertretung" aus. In Russland war das Wahlrecht waehrend ganzer Periode von 1906 bis Februar 1917 (- auch nur fuer Maenner) nicht allgemein (existierten einige Ausnahmen), gleich und gerade. Doch war der Unterschied in Wirklichkeit so auffallend nicht. In den russischen Staatsdumas waren die Interessen - wenn nicht immer die ausreichende Menge der eigenen Vertreter - aller, sogar der aermsten Schichten des Volkes vorgestellt. Aeusserst oppositionelle Mehrheit der ersten zwei Dumas in Russland - 1906-1907 - kann hier als wesentliche Bestaetigung dienen. Sogar hat sich die Veraenderung des Wahlrechtes im Juni 1907 zugunsten der konservativen Waehlern auf paradoxer Weise auf die repraesentative Funktion der Duma negativ nicht ausgewirkt, da dank dieser „Verschlechterung" der Wahlgesetzgebung die Unterstuetzung von der Dumamehrheit des radikalen Programms der Reformen der russischen Regierung ermoeglicht worden ist. Diese Meinung teilt ein so anerkannter Experte auf dem Gebiet der Geschichte des russischen Verfassungsrechtes, wie der Professor W.W. Leontovich, der waehrend vieler Jahrzehnte auch zur deutschen wissenschaftlichen Gesellschaft gehoerte[4]. Der reale Einfluss der Parlamente war dennoch viel bedeutender, als aus oben bezeichneten Verfassungsrahmen folgt. Wie es schon gesagt war, die Abgeordnete waren geradeaus nicht rechtskraeftig, an der Formierung des Militaerbudgets - das heisst an der Bestimmung der Aufgaben der Finanzierung des Militaerbaus teilzunehmen. Doch konnten mittels der Fragestellung ueber den Umfang der in diesem Bereich notwendigen Mittel, ihre Quellen und die Proportionen zu den allgemeinen Parametern des Budgets die Fragen der defensiven Politik zum Gegenstand der Besprechung im Parlament werden. Die gleichartige Handlungsweise wurde von den Parlamentariern der Unterhaeuser aller drei betrachteten Laender aktiv praktiziert[5]. Die aktive Benutzung von den Abgeordneten des Rechtes der Anfragen und der Interpellationen (die ausgedehnten Anfragen) hat eine wesentliche Rolle auch darin gespielt, dass ins Blickfeld der Parlamente auch die Fragen der Innen- und Aussenpolitik gelangen sind, die auf solcher Weise in den Bereich der oeffentlichen Kontrolle einbezogen worden sind[6]. Doch blieb der Bereich der Aussenpolitik in allen drei Imperien am meisten fuer Parlamente und Gesellschaft gesperrt, er war de jure und de facto ein Ausnahmegegenstand der Leitung vom Monarchen und vom Kabinett. Die auf jeden Fall zunehmende oeffentliche Bedeutung der Parlamente hat die executive Macht gezwungen, mehr ruecksichtsvoll in ihren Handlungen zu sein. Alle Erlaesse und die Gesetzentwuerfe des Monarches forderten in Russland eine Kontrsignatur oder "Skrepa" (die verpflichtende Unterschrift) des entsprechenden Ministers oder des Vorsitzenden des Ministerrates. In Deutschland in dieser Situation wurde ausschliesslich eine Kontrsignatur des Reichskanzlers, das heisst nur die des Kabinettschefs gefordert. In Oesterreich-Ungarn den obligatorischen Charakter trug die Kontrsignatur von entsprechendem Minister der Akte des Monarchen. Es war in der Absicht der Uebertragung der Verantwortung vor dem Parlament vom Monarchen auf die Regierung gemacht. Die deutschen Forscher betrachten berechtigt das gleichartige Prinzip als einen Schritt in der Richtung der Parlamentsverantwortung des Kabinettes. Ausserdem war es in der Verfassung von Oesterreich-Ungarn noch seit 1867 festgelegt, dass die Minister berechtigt waren, die eigene Unterschrift auf Akten des Monarchen nur dann zu stellen falls sie "als Vertreter der höchsten Regierungsmacht in rechtlichen Rahmen" handelten, das heisst im Verfassungsfeld. Deshalb wird in oesterreichischer Historiographie die Meinung ausgesprochen, dass das Prinzip der verbindenden Unterschrift in diesem Fall auch eine gewisse Beschraenkung des Willens des Monarches bedeutete[7]. Eine aehnliche Einschaetzung der Praxis der Kontrsignatur kann man auch in bezug auf Russland und Deutschland geben: der Minister, der bestimmte staatliche, oeffentliche, amtliche oder berufliche Interessen vorstellte, wurde ex officio zum Teilnehmer der Annahme des endgueltigen Beschlusses in jener oder anderen Frage auf dem hoechsten staatlichen Niveau. In diesem Zusammenhang vor allem aber in bezug auf russische Bedingungen stellt W.W.Leontovitch eine mehr theoretische Frage, ob der Minister durch die Einfuehrung des Prinzips der Kontrsignatur vor der Notwendigkeit gestellt wurde, vor dem Parlament die ihm persoenlich nicht sympathischen Massnahmen, die vom Monarch entstammen, wegen der Verpflichtungen des Eides zu schuetzen?[8] Wirklich hat solche Situation praktisch kaum in einem der betrachtenden Laender entstanden. Der Monarch und die Regierung rechneten sich in gewissem Ausmass gezwungen, die Stimmungen in der Gesellschaft, im Parlament und im staatlichen Apparat zu beruecksichtigen und scharfe Konfrontation - auch miteinander - zu meiden, wenn von ihrem Standpunkt es ueberhaupt moeglich schien. Gegenteils loeste der Monarch das Parlament auf oder entliess den Kabinettschef. Die einzige vorfristige Aufloesung des Reichstags von 1893 bis 1918 ist 1907 geschehen. In Oesterreich-Ungarn ungeachtet der Reihe der politischen Krisen wurde das Parlament in der betrachtenden Periode zu einem der wichtigsten Elemente der politischen Landschaft. Es wurde vor allem zum Instrument der Vereinbarung der Interessen der zentralen Macht, der einzelnen Gebiete und Nationalitaeten des Imperiums. Doch verringerte die Effektivitaet des oesterreichischen Parlamentes wesentlich die Folgung der Krone dem Prinzip "teile und beherrsche", was in den Wechselbeziehungen mit dem Parlament, sowie in der Rivalitaet verschiedener Nationalitaeten untereinander und fuer das Wohlwollen zu sich seitens des Kaisers und des kaiserlichen Ministerkabinettes hell gezeigt hat. Ausserdem war im Laufe dem Ersten Weltkrieges das oesterreichische Parlament aufgeloest und wurde waehrend drei Jahre nicht zusammengerufen. In dieser Periode handelten die Delegationen - ein Organ fuer die Koordination der Gesetzgebung und die Genehmigung der gemeinsamen Gesetzentwuerfe der Parlamente Oesterreiches und Ungarn auch nicht. Aeusserste Zuspitzung der Wechselbeziehung zwischen dem Zaren und der Duma erreichten zweimal, doch praktisch gleichzeitig wie in Deutschland - 1906-1907. In Russland war diese Zuspitzung von den Ereignissen der Revolution 1905-1907 bedingt. Man kann sagen, dass der Misserfolg der Ersten und der Zweiten Staatsdumas zum gewissen Kursus des Komstitutionalismus und des Parlamentarismus wie fuer die Abgeordnete und die Oeffentlichkeit als auch fuer den Monarchen und die exekutive Macht wurde. Der Uebergang vom Absolutismus zur konstitutionellen Monarchie konnte anders wohl kaum aussehen. Zum Anfang des XX. Jahrhunderts hatte der deutsche Reichstag hinter den Schultern schon eine eindrucksvolle Schule des Ueberlebenes, des Kampfes und der scharfen politischen Kollisionen im Laufe von Kanzlerschaft Bismarks. Ausserdem stuetzte sich der Reichstag auf die Erfahrung den repraesentativen und gesetzgebenden Organen der einzelnen deutschen Laender, die gruendlich politische Tradition, die und die Nationale Versammlung in Frankfurt von 1848 und mittelalterliche germanische Reichstage einschloss. Das aehnliche Bild ist und fuer das Oesterreich-Ungarische Imperium kennzeichnend. Ausserordentlich bemerkenswert ist jener Umstand, dass das Habsburger Imperium noch ab 1867 nach der Verfassung gelebt hat, die sehr vor allem in Beziehung des staatlichen Aufbaus an die russische Konstitution von 1906 erinnert. Beilaeufig existierte die nahe Art des staatlichen Aufbaus auch im Deutschen Reich nach seiner Gruendung 1871 nur unter Umstaenden des allgemeinen Wahlrechtes. In Russland war der Abbruch der politischen Tradition zwischen den mittelalterlichen Vaterladskonzilen (Semskije Sobory) und der Duma viel tiefer. Doch fing waehrend der Reformperiode nach 1861 in unserem Land aktiv die Formierung der buergerlichen Gesellschaft an, maechtig war die Landselbstverwaltungsbewegung (Semstwo) entfaltet, die groestenteils in ideeller und persoenlicher Hinsicht zur Vorstufe zu russischen Dumas wurde. Doch ist die Geschichte der Semstwo in Russland und im allgemeinen der russischen Selbstverwaltung leider noch nicht ausreichend erforscht. Man kann nicht sagen, dass der grosse Teil der Vertreter der russischen politischen Elite, die die Grundlage der Volksvertretung bildeten, theoretisch fuer diese Rolle schlechter vorbereitet waren als ihre auslaendischen Kollegen, es mangelte aber an der praktischen Erfahrung, am Verstaendnis der Politik als "der Kunst des Moeglichen", was in bedeutendem Ausmass den Misserfolg der Ersten und Zweiten Staatsdumas vorherbestimmte. In allen drei Imperiumen vollzog sich auch der Prozess der Umwandlung der Regierung in eine selbstaendige politische Macht. Diesen Prozess muss man nicht unbedingt als Konfrontation zwischen der Krone und der Regierung aufnehmen. Doch steigerte sich staendig das eigene politische Gewicht des Kabinettes und seines Hauptes. In Deutschland hat dieser Prozess aktive Entwicklung noch unter Bismark bekommen und konnte im Grunde auf historische Rolle und die Persoenlichkeit des „eisernen" Kanzlers zurueckgefuert werden. Doch bestaetigt die politische Entwicklung nach Bismark das als standfeste Gesetzmaessigkeit. In Deutschland hatte dieser Prozess noch andere Messung: die Umwandlung der "Reichsleitung" in die "Reichsregierung" bei dem gleichzeitigen Fallen der Rolle des Reichsrates[9]. In Oesterreich-Ungarn dient als helles Zeugnis der gleichartigen Tendenz in den Jahren, die direkt dem Anfang des Ersten Weltkrieges vorangingen, die harte Position des Kanzlers Binnert waehrend der Regierungskrise im Herbst 1910 - Fruehling 1911, wenn der Kabinettschef sich als einen selbstaendigen politischen Spieler gezeigt hat. In Russland vor Stolypin hatte der Posten des Regierungschefs nicht die entscheidende Bedeutung sogar im Vergleich zu dem realen Gewicht des Ministers der inneren Angelegenheiten oder des Finanzministers. S.Yu. Witte war davon viel enttaeuscht, dass nach dem eigenen Abschied vom Posten des Finanzministers vom Nikolaus II. an die Spitze des Kabinetts gebracht wurde. Die Situation veraendert sich mit der Ernennung Stolypins und - seines Nachfolgers - des Grafen Kokovzoff, als der Posten des Vorsitzenden des Ministerrates in die treibende Macht und die Garantie der Reformen im Land umgewandelt wurde. In dieser Periode war die Entwicklung der Kontrollfunktion des Regierungschefs in Beziehung zu allen Zweigen der staatlichen Verwaltung und seine Funktion als des Initiatoren und des Koordinatoren der Regierungsaktivitaet begonnen. Leider bleibt dieser Prozess in Russland ausserordentlich wenig untersucht. Der Staatliche Rat - das Oberhaus des russischen Parlamentes - bewahrte den eigenen Einfluss innerhalb der ganzen Periode von 1906 bis 1917 auf. Doch trug seine Taetigkeit mehr einen passiven Charakter. Er wurde zu keiner Quelle der selbstaendigen politischen Initiativen, und in diesem Sinne hat er die fuehrende Rolle der Regierung und der Duma abgetreten. Von den Abgeordneten des Reichstags wurde auch ein "negatives" Misstrauensvotum gegenueber dem Kanzler und dem Kabinett ausgeuebt. Dieses Misstrauensvotum hat kein einziges Mal zur Aufloesung des Reichstags gefuehrt. Doch konnte sein Ergebnis die wesentliche Korrektur der Regierungspolitik sein, wie es 1913 im Laufe von Betmann Hollwegs Kanzlerschaft in Zusammenhang mit der "Zabern-Affare" war[10]. Anlass zur Misstrauenserklaerung gegenueber der Regierung wurde der Zwischenfall in der elsaessischen Staedchen Zabern, wo die Militaers die Macht gegen die Bevoelkerung ohne Sanktion der buergerlichen Maechte verwendet hatten. Daraufhin war der Kanzler erzwungen, die spezielle Anordnung zu verlegen, laut derer die Benutzung der Armee fuer die Unterdrueckung der Unruhen nur nach dem Beschluss der buergerlichen Maechte, einschliesslich der persoenlichen Anordnung des Reichsministers des Inneren erlaubt sein durfte. Die deutschen Historiker sehen in der gleichartigen politischen Aktivitaet der Mitglieder des Reichstags das wirklich bedeutende Merkmal der Parlamentarisierung des Kaiserreiches. Die Mehrheit im Reichstag leistete schon im Laufe des Ersten Weltkrieges den bemerkenswerten Einfluss auf die Ernennung des Kanzlers[11]. Waehrend des Krieges wurden einige Abgeordneten als staatliche Sekretaere in verschiedene Reichsaemter ernannt[12]. In Russland existierte die gleichartige Tendenz auch, aber war im Vergleich zu Deutschland und sogar zu Oesterreich-Ungarn in der Vorkriegsperiode schwaecher geaeussert. Der Zar und die russische regierende Elite begriffen ungenuegend die Notwendigkeit und die Bedeutung der Korrelation der politischen Absichten der exekutiven Macht mit den Absichten und Ansichten der Mitglieder der Duma und des Staatlichen Rates. Der letzte war bei seiner ganzen Passivitaet nicht immer ganz loyal zur Regierung. Doch sind im grossen und ganzen Wechselbeziehungen im Rahmen des Dreiecks der Zar - das Parlament - die Regierung sehr schwach studiert. Ueber die Forschung von aehnlichen Prozessen in Deutschland und Oesterreich-Ungarn kann nichts gleichartiges gesagt werden. Ungeachtet dessen bleibt auch hier, wie es oben schon bezeichnet war, ein bestimmtes Feld fuer die Forschungen vor allem hinsichtlich der Mechanismen und der Intensitaet der Wechselbeziehungen und der Zusammenarbeit des Kaisers, der Regierung und des Parlaments, des realen politischen Gewichtes des Reichstags und der oeffentlichen Resonanz seiner Arbeit. Es ist viel darueber geschrieben, dass die Zusammenarbeit der Reichstagsabgeordneten und der zustaendigen staatlichen Beamten eine wesentliche Rolle in der Vorbereitung der Abgeordneten zur Taetigkeit im Bereich der Gesetzgebung und der staatlichen Verwaltung gespielt hat. Diese Zusammenarbeit wird in der Literatur wie ausserordentlich produktiv insgesamt bewertet. Die gleichartige Erscheinung ist und fuer Russland kennzeichnend. Die Zusammenarbeit der Abgeordneten der Duma und der staatlichen Aemter war besonders erfolgreich zur Zeit des Dritten und Vierten Staatsdumas. Diese Zusammenarbeit wurde zur praktischen Verwirklichung der Unterstuetzung vom Parlament der Bodenreform Stolypins und hat einen positiven Einfluss auf die Realisation der Gerichtsreform, die Massnahmen im sozialen und oekonomischen Bereich ausgeuebt. Eine aktive Teilnahme des Parlamentes und vor allem der Dumamehrheit hat der Reformpolitik der Regierung den zusaetzlichen Impuls und Legitimitaet gegeben. Ausserdem trug die gleichartige Zusammenarbeit zur Verbindung der Beruflichkeit der staatlichen Beamten mit der Breite des politischen Gesichtskreises vieler Abgeordneten der Duma bei. Besonders in die Anfangsperiode der Geschichte des russischen Parlaments (1906-1907) zeigten sich die Vertreter des staatlichen Apparates oft mehr als real denkende und vorbereitete zur Verwirklichung der Reformen Leute als manche Abgeordneten. Doch warten alle diesen Prozesse in Russland von 1906-1917 noch auf eigene Forscher. Eine offensichtliche Einbeziehung der Parlamentsmehrheit in die Formierung der staatlichen Politik stellt die Frage ueber das Streben des Parlaments nach der Realisation des Prinzips "des verantwortlichen Ministeriums" - nach Formierung des eigenen Regierungskommandos und Aufnahme der Verantwortung fuer die Verwaltung des Landes. Es koennte nach Meinung von Manfred Rauh den vollen Uebergang vom Komstitutionalismus zum Parlamentssystem der englischen Art bedeuten. In Deutschland als die grundlegenden Traeger der Forderung der Verantwortung des Kanzlers und des Kabinettes vor dem Parlament in der Vorkriegsperiode handelten die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) und die Linksliberalen[13]. Doch war dieses Thema noch vor dem Ersten Weltkrieg und besonders in den Jahren des Krieges in den Hintergrund verschoben. Ihre Rolle hat hier die Bewegung entgegen dem Parlament von der Seite des Kaisers und der regierenden Elite, doch in groesserem Ausmass - die Gemeinschaft der politischen Ziele der Macht und der Volksvertretung in dieser Periode und gleichzeitig - die Angst der Parlamentarier, den von ihnen schon erreichten realen Einfluss auf die Politik des Landes wegen der Forderungen der radikalen Umverteilung der Macht zu verlieren, gespielt. Ende des Krieges geschieht eine bemerkenswerte Belebung der politischen Ansprueche der Mehrheit im Reichstag. Doch entwickelt sich der Prozess hauptsaechlich in der Richtung der Teilnahme der Vertreter der Parlamentsmehrheit an der Regierung, was im Kabinett Max von Badens verwirklicht war. Gleichzeitig war in der Reichsverfassung die Notwendigkeit des Vertrauens dem Kanzler und der Regierung von der Seite Reichstags fixiert. Doch stand die Teilnahme des Reichstags an der Ernennung des Kanzlers und um so mehr die Formierung des eigenen Kabinettes auf der Tagesordnung nicht. Dennoch ist Deutschland damals sehr nahe zur Formierung der Regierung der Parlamentsmehrheit gekommen. In Russland strebten vor allem die "Kadeten" (Konstitutionelle Demokraten / Partei der Volksfreiheit) nach der radikalen Neugestaltung der russischen Staatlichkeit nach englischem Muster, einschliesslich der Forderung der Kabinettsverantwortung. Der Radikalismus der Kadeten sowie ihre Unversoehnlichkeit in bezug auf die Zarenregierung haben in eimem sehr grossen Ausmass die Aufloesung der Ersten und der Zweiten Duma vorherbestimmt. In der russischen historischen Literatur vergleicht man manchmal die Partei der Volksfreiheit mit SPD. Ohne ausfuehrliche Betrachtung dieses Themas im vorliegenden Artikel muss man betonen, dass der gleichartige Vergleich unbedingt produktiv in Beziehung der gemeinsamen politischen Ansichten und der Methoden beider Parteien auf dem Gebiet der sozialen Politik sein koennte. Man braucht doch staendig im Blickfeld zu haben, dass in ideologischer Hinsicht - in der Frage ueber "die Endziele" - und auf dem Gebiet der oekonomischen Politik die Kadeten keine sozialistische, sondern viel mehr eine sozialliberale Partei darstellten. Nach der Veraenderung der Wahlgesetzgebung im Juni 1907 verfuegten die Kadeten schon nicht mehr ueber eine ausreichende Menge der Mandate fuer den bestimmenden Einfluss auf die Formierung der Dumamehrheit. Die Gestaltung der Parlamentsmehrheit der Dritten und der Vierten Staatsduma bestimmten die Vertreter der anderen grossen liberalen Partei - die "Oktjabristen" ("Der Bund des 17. Oktobers"). Wie auch in Deutschland trug die konkrete gemeinsame Arbeit der Regierung und des Abgeordnetenhauses an der Erarbeitung und Verwirklichung des Reformprogramms der Verschiebung von eigenen Machtanspruechen der Parteien der Parlamentsmehrheit in den Hintergrund des politischen Lebens. Erst waehrend des Krieges in 1915-1917 angesichts der steigernden Schwierigkeiten und Misserfolge der Militaerzeit sind die Verhandlungen ueber die Teilnahme der Abgeordneten der Duma, der Vertreter der Oeffentlichkeit, der Minister und des Zaren bezueglich der Rekrutierung in die Regierung der "Persoenlichkeiten des oeffentlichen Lebens" angefangen[14]. Leider blieb dieser Prozess auch unbeendet und die gleichartige Evolutionsentwicklung der Ereignisse wurde von der Februar Revolution gestuertzt. In Oesterreich-Ungarn ist auch nicht zu einer Regierung, die vor dem Parlament verantwortlich waere, bis zum Zerfall des Imperiumes und dem Zusammenbruch der Habsburger Monarchie 1918 gekommen. Das Ende des russischen Zarenreiches im Februar - Maerz 1917 und des Deutschen Kaiserreiches im November 1918 entdecken auffallend viele Parallelen. Die Persoenlichkeit von Wilhelm II wurde in Deutschland als Hindernis fuer den Ausgang des Landes aus dem Krieg auf Grund der Bedingungen, die vom US-Praesidenten Wilson angeboten waren, betrachtet. Dieser Umstand hat das Ende der Regierung von Hohenzollern in bedeutendem Ausmass bedingt. Fuer die Aufhebung der Monarchie in Deutschland in jener Periode kann man wohl kaum wesentliche innenpolitische Gruende finden. Im grossen und ganzen kann man Wilhelm II als einen prinzipiellen Gegner der Reformen und des Parlaments nicht nennen. Das Potential seiner persoenlichen Transformation in dieser Richtung war noch kein Thema der speziellen Forschung. Die gleiche Aufmerksamkeit verdient die Persoenlichkeit von Franz Josef, der auch wie Wilhelm II waehrend des groesseren Teils der eigenen Regierung Verfassungsmonarch war, auf eine gewisse Demokratisierung des Imperiumes gegangen ist, um auf dieser Grundlage nicht nur politische und soziale, sondern auch die internationale Widersprueche zu glaetten. Ein besonderes Interesse fordert der oesterreichische Thronnachfolger Erzherzog Franz Ferdinand in dieser Hinsicht auf, dessen Mord in Sarajevo zum Anlass zum Anfang des Ersten Weltkrieges gedient hat. Die Zeitgenossen verbinden zwar mit ihm die aktiven Versuche der Habsburger Monarchie, die etnopolitische Gestaltung des Imperiums durch den Plan "der inneren Festigung" von Oesterreich-Ungarn zu reformieren. Die Person von Nikolaus II als der staatlichen Persoenlichkeit ist uns ausserordentlich wenig bekannt. In der historischen Literatur dreht sich alles um das persoenliche tragische Schicksal des Zaren, um die Einzelheiten seines privaten Lebens. In den Umstaenden der Thronabsage des russischen Monarchen kann man auch sehr viel emotionales, oberflaechliches und zufaelliges erblicken. Zum Schluss muss man sagen, dass fuer Deutschland und Russland ungefaehr ab 1900 die gemeinsamen Gesetzmaessigkeiten der Entwicklung des sozialen-politischen Systems und vor allem eine langsame, aber konsequente Parlamentarisierung der autoritaeren Monarchie bis 1917 kennzeichnend sind. Die aehnliche Evolution demonstriert auch Oesterreich-Ungarn[15]. Das gleichartige Modell stellt sich als allgemein fuer die Laender dar, die in der eigenen Entwicklung zur genannten Zeit in verschiedenem Ausmass von solchen Spitzenreitern wie England, USA und Frankreich zurueckgeblieben sind. Leider hat der Erste Weltkrieg die fatalen Folgen fuer diese ausserordentlich positiven Tendenzen und Moeglichkeiten fuer Deutschland, Oesterreich-Ungarn und Russland gehabt. Die Parlamentarisierung des Deutschen Kaiserreiches hat die Entstehung des demokratischen Staates der Weimarer Republik unbestritten vorbereitet. Manfred Rauh meint doch, dass die unvollendete Parlamentarisierung des Kaiserreiches in bedeutendem Ausmass die ungenuegende Reife der Weimarer Demokratie vorherbestimmt hat. Es kann paradox erscheinen, aber der Zusammenbruch des Kaiserreiches sich in den Abbruch der organischen Entwicklung der deutschen Geschichte umgewandelt hat. Dasselbe kann man mit vollem Recht auch ueber Russland sagen. Die ganze historische Entwicklung Russlands zwischen dem Februar und dem Oktober 1917 - nach der Thronabsage von Nikolaus II und der radikalen politischen Neugestaltung Russlands demonstriert eine katastrophale Unbereitschaft des russischen parteipolitischen Schiffes zur selbstaendigen Seefahrt, obwohl es in jener Periode in Russland keinen Mangel an ehrgeizigen, klugen und kompetenten Leuten gab. [1] Cì.: Ðîññèÿ 1913 ãîä: Ñòàòèñòèêî-äîêóìåíòàëüíûé ñïðàâî÷íèê. Ñàíêò-Ïåòåðáóðã, 1995. [2] Ritter, Gerhard A. Deutscher und Britischer Parlamentarismus. Ein verfassungsgeschichtlicher Vergleich. Tuebingen, 1962.; Glum, Friedrich. Das parlamentarische Regierungssystem in Deutschland, Grossbritanien und Frankreich. Muenchen/Berlin, 1965.; Deutscher und Britischer Parlamentarismus. Hrsg. von Adolf M. Birke und Kurt Kluksen. Ìuenchen/New York/London/Paris, 1985 [3] Ñì.: Gerschenkron A. Problems and Patterns of Russian Economic Development.  êí.: Ñ.Å. Black (Ed). The Transformation of Russian Society. Cambridge/Mass., 1960. P.42-72.; VonLaue Ò.Í. Sergej Witte and the Industrialisation of Russia. New York, 1963., Why Lenin, why Stalin? A reappraisal of the Russian Revolution, 1900-1930. Philadelphia, 1964.; Haimson L Das Problem der sozialen Stabiliaet im staedtischen Russland 1905-1917.  êí.: D. Geyer (Hrsg). Wirtschaft und Gesellschaft im vorrevolutionaeren Russland. Êoe1ï, 1975, S.304-332., ibid, in Slavic Review 23 (1964), p.619-642, 24 (1965), p. 1-22.; Mendel A.P. Dilemmas of Progress in Tsarit Russia. Legal Marxism and legal populism. Cambridge/Mass. 1961, Peasant and Worker on the Eve of the First Wold War. In Slavic Review 24 (1965), p.23-33.; Elwood R.C. Russian social democracy and the underground. A Stady of the RSPRP in the Ukraine, 1907-1914. Assen, 1974. è äð. [4] Ëåîíòîâè÷ Â.Â. Èñòîðèÿ Ëèáåðàëèçìà â Ðîññèè 1762-1914. Ì., 1995. Erste Auflage – in Deutschland 1957. [5] Rauh, Manfred. Die Parlamentarisierung des Deutschen Reiches. Duesseldorf, 1977. S. 197,199.; ĸìèí Â.À. Ãîñóäàðñòâåííàÿ Äóìà Ðîññèè (1906-1917): ìåõàíèçì ôóíêöèîíèðîâàíèÿ. Ì.,1996. Ñ.62. [6] Rauh, Manfred. Die Parlamentarisierung des Deutschen Reiches... S. 186-187, 190, 307.; ĸìèí Â.À. Ãîñóäàðñòâåííàÿ Äóìà Ðîññèè (1906-1917): ìåõàíèçì ôóíêöèîíèðîâàíèÿ. Ì., 1996. Ñ.72-75.; Ëåîíòîâè÷ Â.Â. Èñòîðèÿ Ëèáåðàëèçìà â Ðîññèè 1762-1914. Ì., 1995. Ñ.455-456. [7] Brauneder W. Der Beitrag des Parlaments zur Entwicklung des Verfassungsrechts vor 1918. In: Parlamentarismus und offentliches Recht in Osterreich. Entwicklung und Gegenwartsprobleme. Erster Teilband. Berlin, 1993. S.61. [8] Ëåîíòîâè÷ Â.Â. Èñòîðèÿ Ëèáåðàëèçìà â Ðîññèè ... . Ñ. 457. [9] Rauh, Manfred. Die Parlamentarisierung des Deutschen Reiches... S.309-310. [10] Ibid, S.200-201. [11] Ibid, S.422,438. [12] Ibid, S.441. [13] Ibid, S.182. [14] ĸìèí Â.À. Ãîñóäàðñòâåííàÿ Äóìà Ðîññèè... Ñ.70. [15] Ñì.: Brandt, Harm-Hinrich. Parlamentarismus als staatliches Integrationsproblem: Die Habsburger Monarchie. In: Deutscher und Britischer Parlamentarismus. Hrsg. Von Adolf M. Birke und Kurt Kluksen…. |